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Die Schulen des FESB e. V. kommen all den Aufgaben nach, die auch die staatlichen Schulen erfüllen. Insbesondere stehen sie „in ihren Lehrzielen und Einrichtungen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurück“, auch wenn die Lehr- und Erziehungsmethoden sowie die Lehrstoffe von denen der öffentlichen Schule abweichen (Schulgesetz für das Land Berlin vom 26. Januar 2004, § 98 Abs. 3.1).

Die Schulen unterscheiden sich in der Organisationsform, in der Stundentafel und in den Rahmenplänen nur wenig von den staatlichen Schulen. Die Unterrichtsinhalte sollen gerade nicht verkürzt, sondern um die christliche Bewertung derselben erweitert behandelt werden.