Schulgeldtabelle

Schulgeldtabelle Grundschule

(gültig ab 1.08.2009)

Jahresbruttoeinkommen
abzgl. Kinderfreibeträge
von 3.648 Euro je Kind.
Alle Beträge in Euro.

Monatsbeiträge

Grundschule

Realschule

1. Kind

2. Kind

3. Kind

1. Kind

2. Kind

3. Kind

unter 12.999

39

24

15

44

27

17

13.000 - 17.999

47

29

18

52

32

20

18.000 - 22.999

57

35

22

62

38

24

23.000 - 27.999

69

43

27

77

47

30

28.000 - 32.999

81

50

31

94

58

36

33.000 - 37.999

93

57

36

114

70

44

38.000 - 42.999

110

68

42

139

86

53

43.000 - 47.999

130

80

50

169

104

65

48.000 - 52.999

155

95

60

196

121

75

53.000 - 57.999

180

111

69

226

139

87

58.000 - 62.999

210

129

81

256

158

98

63.000 - 67.999

245

151

94

286

176

110

ab 68.000

280

172

108

320

197

123


Die Schulen der FESB werden finanziert durch: staatliche Zuschüsse, freiwillige Spenden und einkommensabhängiges Schulgeld.

Als Berechnungsgrundlage für das Schulgeld zählt das Jahresbruttoeinkommen der im Haushalt Lebenden (laut Verdienstbescheinigung) abzüglich der zustehenden Kinderfreibeträge von 3.648 Euro pro Kind.

Das Schulgeld wird zu Beginn des Schuljahres (dem 1. August) für das ganze Schuljahr erhoben und soll in zwölf gleichmäßigen monatlichen Raten bezahlt werden.

Die Kosten für die Schulbücher und Unterrichtshilfsmittel sind, soweit sie nicht vom Land Berlin übernommen werden, von den Eltern zu tragen. Bei außergewöhnlichen Belastungen bzw. in Härtefällen kann eine Ermäßigung des Schulgeldes beim Vorstand schriftlich beantragt werden.

Bei deutlichen Verbesserungen des Notendurchschnitts und/oder guten Leistungen werden Stipendien und Prämien in Form von Schulgeldermäßigungen vergeben.