Für alle Zeit in guter Erinnerung

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer
der Freien Evangelischen Schulen Berlin,

haben Sie schon ein Testament verfasst?
Viele Menschen scheuen dieses Thema, ich möchte Sie darauf ansprechen.

Wenn ein Testament fehlt, bekommen oft nicht immer die Menschen etwas von dem, was im Leben mit Gottes Hilfe geschaffen wurde, welche man eigentlich bedenken wollte. Es geht um die Menschen, die nicht zur so genannten „gesetzlichen Erbfolge“ gehören, also entfernte Verwandte oder sehr gute Freunde oder Bekannte. Haben Sie keinen Ehepartner oder blutsverwandte Angehörige, ist ein Testament besonders wichtig, denn ohne Ihre Vorsorge würde der Staat Ihr gesamtes Vermögen erben.

Es ist beruhigend zu wissen, dass man Vorsorge getroffen hat und die persönlichen Verhältnisse geordnet sind nach dem Tod. Und zwar so, wie man es selber wünscht. Man kann in seinem Testament Erben, aber auch Vermächtnisnehmer bestimmen. Das Vermächtnis hat eine besondere Stellung: Es kann eine bestimmte Geldsumme, eine Immobilie, ein Aktienpaket oder ein besonderer Wertgegenstand wie ein Gemälde oder ein Schmuckstück sein. Das Vermächtnis fällt aus der Erbmasse heraus und wird direkt dem Vermächtnisnehmer zugeführt.

Eine Schenkung kann man schon zu Lebzeiten vornehmen. Dabei geht ein Teil des Vermögens auf den Beschenkten über. Das heißt nicht zwingend, dass man auf die Nutzung der verschenkten Sache, zum Beispiel einer Immobilie, verzichten muss. So kann der Schenkende noch zu Lebzeiten sehen und auch daran mitwirken, was er ermöglicht.

Gemeinnützige Organisationen sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit, so auch der FESB e. V., Ihr Erbe bzw. Ihr Vermächtnis käme somit ungeschmählert unserer Arbeit zu Gute.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.