Schulgeldtabelle

Schulgeldtabelle Grundschule

(gültig ab 1.09.2010)

Jahresbruttoeinkommen
abzgl. Freibeträge.
Alle Beträge in Euro.
Monatsbeiträge
GrundschuleSekundarschule
1. Kind2. Kind3. Kind1. Kind2. Kind3. Kind
unter 12.999392415442717
13.000 - 17.999472918523220
18.000 - 22.999573522623824
23.000 - 27.999694327774730
28.000 - 32.999815031945836
33.000 - 37.9999357361147044
38.000 - 42.99911068421398653
43.000 - 47.999130805016910465
48.000 - 52.999155956019612175
53.000 - 57.9991801116922613987
58.000 - 62.9992101298125615898
63.000 - 67.99924515194286176110
ab 68.000280172108320197123

Die Anmeldegebühr beträgt je 100 Euro für das erste und zweite Kind sowie 50 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten, die FESB besuchenden Kind berechnen wir kein Schulgeld und keine Anmeldegebühr.

Die Schulen der FESB werden finanziert durch: staatliche Zuschüsse, freiwillige Spenden und einkommensabhängiges Schulgeld.

Als Berechnungsgrundlage für das Schulgeld zählt das Jahresbruttoeinkommen der im Haushalt Lebenden (laut Verdienstbescheinigung) abzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von 4.488 Euro pro auf der Lohnsteuerkarte eingetragenem Kind.

Das Schulgeld wird zu Beginn des Schuljahres (dem 1. August) für das ganze Schuljahr erhoben und soll in zwölf gleichmäßigen monatlichen Raten bezahlt werden.

Die Kosten für die Schulbücher und Unterrichtshilfsmittel sind, soweit sie nicht vom Land Berlin übernommen werden, von den Eltern zu tragen. Bei außergewöhnlichen Belastungen bzw. in Härtefällen kann eine Ermäßigung des Schulgeldes beim Vorstand schriftlich beantragt werden.